Das “PJT” wird veranstaltet von
Diakonissenmutterhaus Aidlingen e. V.
Darmsheimer Steige 1, 71134 Aidlingen, E-Mail: info@dmh-aidlingen.de, Web: www.diakonissenmutterhaus-aidlingen.de , T +49 (0) 7034 648 - 0 , F +49 (0) 7034 648 - 111, Vereinsregister: VR 241439, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE145047002, Vertreten durch Schwester Regine Mohr, Oberin
Campus für Christus e.V.
Am Unteren Rain 2, 35394 Gießen, E-Mail: info@campus-d.de, Web: www.campus-d.de, T +49 (0) 641 97518 - 0, F +49 (0) 641 97518 - 40, Vereinsregister: VR 1131, Registergericht: Amtsgericht Gießen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 112641348, Vertreten durch den Vorstand: Florian Stielper, Raphael Funck, Friedemann Schwinger und Julia Spanka.
Campus für Christus, Josefstrasse 206, CH – 8005 Zürich, T +41 (0) 44 274 84 - 84, F +41(0) 44 274 84 - 83, E-Mail: info@cfc.ch, Web: www.cfc.ch, Handelsregisternummer: CH-020.6.900.073-7, Vertreten durch Andreas Boppart.
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
2.1. Bestellungen von Eintrittskarten (Tickets) stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss – unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) – geht vom Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt) aus, sobald er das Feld "Kaufen" angeklickt hat. Erst nach Eingabe der korrekten Zahlungsdaten durch den Besucher und mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch die DGBRT UG. ("Ticketingunternehmen") an den Besucher kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO hin, die der Besucher mit diesen AGB in Ziffer 9 erteilt.
2.2. Das Ticketingunternehmen ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Besucher gegen vom Veranstalter oder vom Ticketingunternehmen aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
2.3. Sämtliche Tickets sind bei Stattfinden des Events ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen.
2.4. Sämtliche Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Diese dürfen weder gewerblich noch zu einem höheren Preis, als vom Veranstalter festgesetzt, weiterverkauft werden. Am Eingang werden die Tickets durch abscannen ungültig und gegen ein Teilnehmerarmband ersetzt. Dieses ist nicht übertragbar.
2.5. Bei Verlust von Eintrittskarten erfolgt kein Ersatz.
2.6. Im Falle einer Rückerstattung, behalten wir uns das Recht vor, die Bearbeitungsgebühren einzubehalten. Grund dafür sind die uns anfallenden Kosten, die mit dem Ticketverkauf und der Rückerstattung einhergehen.
2.7. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung des Ticket-Preises.
Das “PJT” (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet auf dem Gelände des Diakonissenmutterhauses Aidlingen und in für das PJT angemieteten Räumen statt (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“ genannt). Die AGBs gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände.
Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen im angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.
Eine Teilnahme am PJT ist ab 14 Jahren möglich. Bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nötig. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer auf den Veranstalter erfolgt jedoch nicht.
5.1. Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 12 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Für Kinder von 0-6 ist der Eintritt frei, Kinder von 7-12 Jahren bezahlen die Hälfte. Personensorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Das Alter des Kindes/des Jugendlichen ist auf Nachfrage in Form eines Ausweises nachzuweisen.
5.2. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschließend gegeben, wenn
5.3. Der Zutritt für Hunde – ausgenommen Blindenhunde – und andere Haustiere zum Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
6.1. Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden; dazu zählen insbesondere:
6.2. Die PJT-Sicherheitsordner sind befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.
6.3. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese am Infopoint abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder des Aufsichtspersonals des Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7.3. zu.
7.1. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter und vom Veranstalter beauftragten Personen ausgeübt. Den Anweisungen der PJT Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
7.2. Der Umgang mit anderen soll durch einen wertschätzenden Umgang untereinander geprägt sein. Jeder achtet die Grenzen der anderen, geht achtsam mit anderen um und trägt so zu einem respektvollen Miteinander bei. Dazu gehört auch, aus Rücksicht anderen gegenüber, keine aufreizende Kleidung zu tragen.
7.3. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden
Verhaltensweisen untersagt:
7.4. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt.
7.5. Bei einem Verstoß gegen eine oder mehrere der vorstehend aufgezählten Verhaltensregeln sind der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
7.6. Da das PJT eine Outdoor-Veranstaltung ist, veranlasst der Veranstalter bei Gefährdung (z.B. aufgrund von drohendem Gewitter, Sturm...) zum Schutz der Teilnehmer die Räumung des Veranstaltungsgeländes in Schutzräume (Gebäude des Diakonissenmutterhauses, PKWs). Die Teilnehmer werden gebeten, sich vorab mit den Verhaltenshinweisen (siehe Homepage, abgedruckt auch im Veranstaltungsheft) zu ihrem eigenen Schutz vertraut zu machen.
8.1. Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch anzufertigen, soweit hierdurch nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die vom Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
8.2. Pressevertreter benötigen eine Akkreditierung der Pressestelle des PJT (presse@jugendtreffen-aidlingen.de), um auf der Veranstaltung journalistisch tätig zu werden.
8.3. Für den Veranstalter ist es notwendig, seine zukünftigen Veranstaltungen mit Fotos und Videos vergangener Veranstaltungen zu bewerben und so die Attraktivität seiner Veranstaltungen herauszustellen. Der Veranstalter hat daher ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO Fotos und Videos von der Veranstaltung anzufertigen, auf denen auch Besucher zu erkennen sind (nachfolgend die „Aufnahmen“), und die Aufnahmen zum Zweck der Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen zu nutzen, sie insbesondere örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Die angefertigten Aufnahmen können zu dem vorerwähnten Werbezweck auch auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters (Facebook und Instagram) genutzt werden (nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung des Veranstalters) zugänglich gemacht oder an sonstige Dritte weitergegeben werden. Zeitlich ist die Nutzung nicht beschränkt.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beim Ticketverkauf erfolgt gemäß Art. 6 (1) b) und c) DSGVO.
Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jedes Verschulden. Dies gilt auch in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Besuchers übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch für auf den Veranstaltungsgelände abgestellten Fahrzeugen. Alle sportliche Betätigung erfolgt auf eigene Gefahr!
11.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
11.2. Soweit es sich bei den Besuchern um Kaufleute handelt, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Böblingen. Böblingen ist im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Besucher, die nicht Kaufleute sind, ausschließlicher Gerichtsstand.
11.3. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anwendbar.
Stand: Dezember 2022