AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Pfingstjugendtreffen Aidlingen (PJT)

Wir freuen uns, dich bei beim Pfingstjugendtreffen Aidlingen als Teilnehmer/in zu begrüßen! In den nachfolgenden AGBs haben wir auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet, um das Lesen zu vereinfachen. Falls nur die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern (generisches Maskulinum) gewählt wurde, ist damit keine Herabwürdigung und/oder Diskriminierung von Personen anderen Geschlechts beabsichtigt. Alle Informationen und Angebote auf dieser Webseite gelten stets unabhängig vom Geschlecht, es sei denn, eine Veranstaltung wurde spezifisch für ein Geschlecht konzipiert und ausgeschrieben.

1. Veranstalter

Das “PJT” wird veranstaltet vom

Diakonissenmutterhaus Aidlingen e. V., Darmsheimer Steige 1, 71134 Aidlingen, E-Mail: info@dmh-aidlingen.de, Web: www.diakonissenmutterhaus-aidlingen.de , T +49 (0) 7034 648 - 0 , F +49 (0) 7034 648 - 111, Vereinsregister: VR 241439, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE145047002, Vertreten durch Schwester Regine Mohr, Oberin

2. Vertragsschluss / Einbeziehung

2.1. Bestellungen von Eintrittskarten (Tickets) stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss – unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) – geht vom Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt) aus, sobald er das Feld "Kaufen" angeklickt hat. Erst nach Eingabe der korrekten Zahlungsdaten durch den Besucher und mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch die DGBRT UG. ("Ticketingunternehmen") an den Besucher kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO hin, die der Besucher mit diesen AGB in Ziffer 9 erteilt.

2.2. Das Ticketingunternehmen ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Besucher gegen vom Veranstalter oder vom Ticketingunternehmen aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

2.3. Sämtliche Tickets sind bei Stattfinden des Pfingstjugendtreffens ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen.

2.4. Sämtliche Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Diese dürfen folglich weder gewerblich noch zu einem höheren Preis, als vom Veranstalter festgesetzt, weiterverkauft werden. Am Eingang werden die Tickets durch abscannen ungültig und gegen ein Teilnehmerarmband ersetzt. Dieses ist nicht übertragbar.

2.5. Bei Verlust von Eintrittskarten erfolgt kein Ersatz.

2.6. Im Falle einer Rückerstattung, behält dich der Veranstalter das Recht vor, die Bearbeitungsgebühren einzubehalten. Grund dafür sind die beim Veranstalter anfallenden Kosten, die mit dem Ticketverkauf und der Rückerstattung einhergehen.

2.7. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung des Ticket-Preises.

3. Durchführung

Das “PJT” (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet auf dem Gelände des Diakonissenmutterhauses Aidlingen und in für das PJT angemieteten Räumen statt (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“ genannt). Die AGBs gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände.

4. Programmänderung

Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen im angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen. Im Falle des Bestehens von Ansprüchen sind diese der Höhe nach auf den bezahlten Eintrittspreis beschränkt.

5. Zutritt

5.1. Zielgruppe des Jugendtreffens sind Jugendliche ab 14 Jahren. Für Kinder von 0-6 Jahren ist der Eintritt frei, Kinder von 7-12 Jahren bezahlen die Hälfte.
Bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nötig, wenn sie übernachten. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer auf den Veranstalter erfolgt jedoch nicht.

5.2. Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren, die auf dem PJT übernachten, haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Diese Person muss zur Betreuung auf dem PJT in der Lage sein, nicht aber mit in demselben Quartier übernachten. Personensorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Das Alter des Kindes/des Jugendlichen ist auf Nachfrage in Form eines Ausweises nachzuweisen.

5.3. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere, aber nicht abschließend gegeben, wenn

• der Besucher die am Tag der Veranstaltung in Baden-Württemberg bzw. Aidlingen geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (z.B. zur Bekämpfung der Corona-Pandemie) nicht einhält bzw. die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise nicht erbringt;

• der Besucher gegen ein bestehendes Hausverbot verstößt;

• der Besucher Gegenstände mit sich führt, die nach Ziffer 6 dieser AGB auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind;

• wenn ein Besucher offensichtlich Alkohol oder Drogen konsumiert hat;

• sich der Besucher gewaltbereit zeigt;

• eine radikale/menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt.

5.4. Der Zutritt für Hunde – ausgenommen Blindenhunde – und andere Haustiere zum Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

6. Verbotene Gegenstände

6.1. Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden; dazu zählen insbesondere:

• echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen);

• echte Munition, jede Form von Sprengstoff

• Pyrotechnik und Explosivkörper (z.B. Knallkörper, Raketen usw.);

• Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser);

• Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Würgewaffen

• Hieb- und Stichwaffen aller Art

• Schusswaffenimitationen und Replika

6.2. Die PJT-Sicherheitsordner sind befugt, bei der Einlasskontrolle oder - bei Vorliegen eines konkreten Verdachts- auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.

6.3. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese am Infopoint abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder vom Aufsichtspersonals des Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7.5. zu.

7. Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung

7.1. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter und den vom Veranstalter beauftragten Personen ausgeübt. Den Anweisungen der PJT-Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

7.2. Der Umgang mit anderen soll durch einen wertschätzenden Umgang untereinander geprägt sein. Jeder achtet die Grenzen der anderen, geht achtsam mit anderen um und trägt so zu einem respektvollen Miteinander bei. Dazu gehört auch, aus Rücksicht anderen gegenüber, keine aufreizende Kleidung zu tragen.

7.3. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden Verhaltensweisen untersagt:

• verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6.1. mit sich zu führen;

• Straftaten zu begehen, insbesondere körperliche und/oder verbale Gewalt und/oder unsittliches Verhalten gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben oder mit körperlicher Gewalt zu drohen

• Alkohol-, Cannabis- und sonstiger Drogenkonsum

• Nutzung von Drohnen

• den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig zu stören, sei es durch körperliche Einwirkung, Rufen, Gestikulieren, Hochhalten von Bannern, Mitführen von Fahnen im Veranstaltungszelt etc.;

• jegliche Formen von Vandalismus oder mutwilliger Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtungen;

• das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen und Räumen, also insbesondere Bühnen- und Backstagebereiche;

• ohne Einwilligung des Veranstalters Waren- bzw. Dienstleistungen jedweder Art anzubieten bzw. hierfür zu werben (inkl. Speisen und Getränke), gleichgültig in welcher Form dies geschieht;

• das Abstellen von Lkw, Kleintransportern/ Kleinbussen und Anhängern in unmittelbarer Veranstaltungszeltnähe während der Dauer der Veranstaltung, es sei denn auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen mit entsprechender Genehmigung; das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen außerhalb der markierten Parkplätze.

• die Plakatierung oder das Bekleben an Zäunen, Mauern, Masten und Bäumen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände;

• das Entfernen, Zuhängen oder Blockieren von Fluchtwegen, Feuerlöschgeräten, Feuermeldern, Hydranten, Rauchklappen, elektrischen Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteilern, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie aller Hinweisschilder auf derartige

Einrichtungen;

• Inbetriebnahme von elektrischen Wärmegeräten und/oder offenem Feuer (inklusive Gaskochern).

7.4. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt.

7.5. Bei einem Verstoß gegen eine oder mehrere der vorstehend aufgezählten Verhaltensregeln sind der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal des Veranstaltungsgeländes berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

7.6. Da das PJT eine Outdoor-Veranstaltung ist, veranlasst der Veranstalter bei Gefährdung (z.B. aufgrund von drohendem Gewitter, Sturm...) zum Schutz der Teilnehmer die Räumung des Veranstaltungsgeländes in Schutzräume (Gebäude des Diakonissenmutterhauses, PKWs). Den Anweisungen des PJT-Sicherheitspersonals ist umgehend Folge zu leisten

Die Besucher werden gebeten, sich vorab mit den Verhaltenshinweisen (siehe Homepage, abgedruckt auch im Veranstaltungsheft) zu ihrem eigenen Schutz vertraut zu machen.

8. (Audio-) visuelle Aufzeichnungen

8.1. Soweit hierdurch nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden, sind Besucher grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch anzufertigen. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die vom Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

8.2. Pressevertreter benötigen eine Akkreditierung der Pressestelle des PJT (presse@jugendtreffen-aidlingen.de), um auf der Veranstaltung journalistisch tätig zu werden.

8.3. Für den Veranstalter ist es notwendig, seine zukünftigen Veranstaltungen mit Fotos und Videos vergangener Veranstaltungen zu bewerben und so die Attraktivität seiner Veranstaltungen herauszustellen. Der Veranstalter hat daher ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO Fotos und Videos von der Veranstaltung anzufertigen, auf denen auch Besucher zu erkennen sind (nachfolgend die „Aufnahmen“), und die Aufnahmen zum Zweck der Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen zu nutzen, sie insbesondere örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Zeitlich ist die Nutzung nicht beschränkt.

9. Personenbezogene Daten

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beim Ticketverkauf erfolgt gemäß Art. 6 (1) b) und c) DSGVO.

10. Haftung

Die Betreiber des Diakonissenmutterhauses und die Veranstalter des Pfingstjugendtreffens haben ausdrücklich keinerlei Aufsichtspflicht im Rahmen einer delegierten elterlichen Sorge wahrzunehmen. Für etwaige Personen- und/oder Sachschäden, die durch Teilnehmer verursacht werden oder die diese selbst erleidet, wird der Betreiber und Veranstalter von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von

Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jedes Verschulden. Dies gilt auch in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Besuchers übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch für auf dem Veranstaltungsgelände abgestellten Fahrzeuge. Alle sportliche Betätigung erfolgt auf eigene Gefahr!

11. Sonstiges

11.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

11.2. Soweit es sich bei den Besuchern um Kaufleute handelt, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Böblingen. Böblingen ist im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Besucher, die nicht Kaufleute sind, ausschließlicher Gerichtsstand.

11.3. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anwendbar.

(Stand: April 2024)